UVV Prüfung und Wartung an kraftbetätigter Toranlagen

 

 

Wir übernehmen für Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen/Wartungen von kraftbetätigten Toranlagen nach UVV (Unfallverhütungsvorschriften)

 

Regelmäßige Prüfungen kraftbetriebener Toranlagen schreibt nicht nur der Gesetzgeber in den Unfallverhütungsvorschriften vor.

Die regelmäßige UVV Prüfung Tore hilft auch größere Schäden durch rechtzeitige Reparaturen zu vermeiden.

 

Die Vorschriften zur UVV Prüfung Tore, sind derzeit in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A 1.7 festgelegt.

Diese Regelungen ersetzen die älteren Richtlinien nach BGR 232 sowie ZH 1/494.

 

Als kraftbetätigt gelten alle Türen und Tore, deren Öffnungs- und Schließvorgänge vollständig oder teilweise durch Kraftanlagen betrieben werden.

Die ASR A1.7 schreibt mindestens einmal jährlich eine Sicherheitstechnische Prüfung durch sachkundige Personen vor, die über eine geeignete Messtechnik verfügen.

 

 

 Schließkraftmessung an Toren gemäß DIN EN 12445 und 12453 

Unser Schließkraftmessgerät KMG-Lite ist immer geeicht,

den ohne eine jährliche Eichung können die Werte abweichen und den genauen Wert verfälschen. 

Wir übernehmen für Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, sowie die Wartungen von kraftbetätigten Toranlagen

nach UVV (Unfallverhütungsvorschriften)

Nach § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln.

Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden.
Der Arbeitgeber legt ferner die Voraussetzungen fest, welche die von ihm beauftragten Personen zu erfüllen haben (Befähigte Personen).

Zu berücksichtigen ist dabei die Sachkunde, die ein Mitarbeiter nachweisen muss.

Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der kraftbetätigten Fenster, Türen und Tore hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG -Regeln, DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren beurteilen kann.

Übersicht über das geltende Regelwerk/Betriebssicherheitsverordnung

 - Betreiberpflichten/Anforderungen an die Befähigte Person in der Umsetzung der Prüfung nach ASR A1.7

  

Sicherheitsanforderungen 

DIN Normen

 - Gefahrenanalyse und Begutachtung nach DIN 18650

 - Sicherung von Quetsch- und Scherstellen

 Prüfanforderungen nach ASR A1.7

 - Tore, mechanische Aspekte, Anforderungen

 - Tore, mechanische Aspekte, Prüfverfahren

 - Tore, Nutzungssicherheit kraftbetätigte Tore, Anforderungen

 - Tore, Nutzungssicherheit kraftbetätigte Tore, Prüfverfahren

 - Allgemeine Anforderungen

 - Bau und Ausrüstung

 - Kennzeichnung

 - Werkstoffe

 - Sicherung von Quetsch- und Scherstellen

 - Steuerung

 - Hauptschalter

 - Prüfung

 - Betriebssicherheitsverordnung

 - UVV

  

Rufen Sie uns heute noch an und vereinbaren einen Prüf- und Wartungstermin mit uns!

 

JEAN ESSER, Inh. G. Moretti e. K.

Tel.  02151 - 33191

 

 

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